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Rechtsanwalt Michael Habeck


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Rechtsdienstleistungen für Reiseveranstalter

Eine gute Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten im Reiserecht erfordert Verständnis für alle beteiligten Parteien einer Streitigkeit. Nur wer die verschiedenen Interessenlagen kennt und sich gewissenhaft in die Position der Beteiligten hineinversetzt, kann die Interessen des eigenen Mandanten zielgerichtet und effektiv verfolgen.

Gerne beraten und vertreten wir daher auch Reiseveranstalter, z.B. bei Fragestellungen

  • zu konkreten aktuellen reiserechtlichen Sachverhalten, z.B. wegen einer Anspruchsanmeldung eines Reisenden oder ergangener Rechtsprechung
  • zur den Rechtsbeziehungen der Beteiligten (z.B. gegenüber Leistungsträgern oder Vermittlern)
  • zu Leistungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Reisenden
  • zum AGB-Recht
  • generell zur Haftung
  • zu besonderen Vertragskonstellationen (z.B. Hotel-Kontingent-Vertrag, Chartervertrag usw.)
  • zu Rückgriff/Regress (z.B. bei Vermittler oder einzelnen Leistungsträgern) sowie
  • zu sonstigem Reise - und Vertragsrecht (z.B. Insolvenzschutz, Fernabsatz/Onlinevertrieb, Datenschutz usw.)

Auch bei anderen Rechtsfragen stehen wir gern zur Verfügung. Wenn Sie möchten: Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!