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Rechtsanwalt Michael Habeck


Bahn-, Fernbus- & Schiffsfahrt » Schiffsfahrt

3 Hilfe vom Anwalt, Ablauf und Kosten

Aufgrund der komplexen Regelungsmaterie kann anwaltliche Hilfe schon bei erstmaliger Geltendmachung von Ansprüchen ratsam sein. Spätestens jedoch, wenn Betroffene selbst Ansprüche geltend machen, aber keine oder keine zufriedenstellende Reaktion erhalten, empfehlen wir die Einholung von Rechtsrat und stehen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wie läuft die Bearbeitung ab?

Nutzen Sie das Kontaktformular - wir melden uns zügig bei Ihnen zurück und stimmen uns auf Basis Ihrer Angaben kostenfrei über das mögliche weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten ab. Meist ergibt sich bereits aus diesem Kontakt, ob eine Weiterverfolgung der Angelegenheit sinnvoll erscheint oder nicht.

Einigen wir uns über ein verbindliches Mandatsverhältnis lassen Sie mir bequem elektronisch, per Fax oder Post erforderliche Unterlagen, Belege usw. sowie eine unterzeichnete Vollmacht ( hier abrufbar) zukommen. Wir übernehmen dann insbesondere die Kommunikation mit allen Beteiligten und fertigen die erforderlichen und zweckdienlichen Schriftsätze. Dabei stimmen wir uns laufend mit Ihnen ab und halte Sie über den Fortgang informiert.

Welche Anwaltsgebühren sind zu erwarten? Werden sie ersetzt?

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche rechtsanwaltlichen Tätigkeiten Gebühren in welchem Umfang anfallen. Maßgeblich ist in der Regel der Gegenstandswert, wobei es sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. U.U. besteht die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung über die Vergütung. Mitunter kann eine Erstberatung sogar kostenfrei erfolgen.

Eine eigene Berechnung etwaig entstehender Kosten kann über diesen Kostenrechner vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich anfallenden Kosten dennoch abweichen können. Gerne erteilen wir Auskunft zu individuell anfallenden Kosten.

Auch informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe und kümmern uns im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung um die Einholung einer Deckungszusage.

Wurde eine Anwaltsbeauftragung erforderlich, z.B. weil auf ein eigenes Forderungsschreiben nicht fristgerecht oder in nicht ausreichender Weise reagiert wurde und erheben Sie Ihre Ansprüche zu Recht, so sind in der Regel die Anwaltskosten zu ersetzen.

Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!