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Rechtsanwalt Michael Habeck


Bahn-, Fernbus- & Schiffsfahrt » Bahnbeförderung allgemein

1 Allgemeine Informationen

In der Regel benötigt der Fahrgast bei Fahrtantritt einen Fahrausweis. Nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung erlischt ein Anspruch auf Ausgabe einer Fahrkarte fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges.

Die erforderlichen Fahrausweise müssen entwertet werden und bis zum Verlassen der Zu-/Abgänge des Bahnsteigs nach Ende der Fahrt aufbewahrt werden. Ggf. muss sich der Fahrgast nach den Tarifbestimmungen vor Betreten des Bahnsteiges bzw. des Zuges von der Entwertung überzeugen. Auf Verlangen sind Fahrausweise dem Kontrollpersonal vorzuzeigen und auszuhändigen.

War kein Fahrkartenschalter oder -automat vorhanden, geöffnet oder betriebsbereit, so ist dies bei einer Kontrolle unaufgefordert zu melden. Ein erhöhter Fahrpreis von mindestens EUR 40,00 kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Fahrgast der Pflicht zum nachträglichen Fahrausweiserwerb nicht nachkommt. Kann ein vorhandener Fahrausweis bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden, jedoch innerhalb einer Woche danach in einem Bahnhof, der von dem Bahnunternehmen genutzt wird, so ermäßigt sich der erhöhte Fahrpreis auf EUR 7,00.

Wird ein Fahrschein ganz oder teilweise nicht genutzt, so kann der Fahrpreis des nicht genutzten Teils innerhalb von sechs Monaten zurückverlangt werden (Ausschlussfrist), wobei ein Bearbeitungsentgelt nach den Tarifbestimmungen erhoben werden kann.

Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die der Fahrausweis ausgestellt wurde. Normalerweise besteht ohne gesonderte Reservierung kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Anders als häufig angenommen, besteht bei Platzmangel in der 2. Klasse mit einem 2.-Klasse-Ticket kein Anspruch auf Unterbringung in der 1. Klasse.

Wer trotz vorhandenen Fahrausweises 1. Klasse unfreiwillig in der 2. Klasse befördert wird, hat Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages.

Das Bahnunternehmen ist verpflichtet, den Fahrgast rechtzeitig über möglicherweise beeinträchtigende Störungen informieren. Während der Fahrt ist rechtzeitig über den nächsten Haltebahnhof, Verspätungen sowie über Sicherheit und Dienstleistungen im Zug zu informieren.