Bahn-, Fernbus- & Schiffsfahrt » Busbeförderung
4 Hilfe vom Anwalt, Ablauf und Kosten
Natürlich stehen wir mit anwaltlichem Rat jederzeit zur Verfügung und vertreten betroffene Fahrgäste gern.
Wie läuft die Bearbeitung ab?
Nutzen Sie das Kontaktformular - wir melden uns zügig bei Ihnen zurück und stimmen uns auf Basis Ihrer Angaben kostenfrei über das mögliche weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten ab. Meist ergibt sich bereits aus diesem Kontakt, ob eine Weiterverfolgung der Angelegenheit sinnvoll erscheint oder nicht.
Einigen wir uns über ein verbindliches Mandatsverhältnis lassen Sie mir bequem elektronisch, per Fax oder Post erforderliche Unterlagen wie Fahrkarte, Belege usw. sowie eine unterzeichnete Vollmacht (hier abrufbar) zukommen. Wir übernehmen dann insbesondere die Kommunikation mit den Beteiligten und fertigen die erforderlichen und zweckdienlichen Schriftsätze. Dabei stimmen wir uns laufend mit Ihnen ab und halten Sie über den Fortgang informiert.
Welche Anwaltsgebühren sind zu erwarten? Werden sie ersetzt?
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche rechtsanwaltlichen Tätigkeiten Gebühren in welchem Umfang anfallen. Maßgeblich ist in der Regel der Gegenstandswert.
Geht es z.B. um eine Erstattung oder Entschädigung, so würde bei Beträgen bis EUR 500,00 und bloßer außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit in der Regel eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 83,54 inklusive Umsatzsteuer anfallen - es kommt jedoch immer auf den ganz individuellen Sachverhalt an. U.U. besteht die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung über die Vergütung. Mitunter kann eine Erstberatung sogar kostenfrei erfolgen.
Eine eigene Berechnung etwaig entstehender Kosten kann über diesen Kostenrechner vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich anfallenden Kosten dennoch abweichen können. Gerne erteilen wir Auskunft zu individuell anfallenden Kosten.
Auch informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe und kümmern uns im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung um die Einholung einer Deckungszusage.
Wurde eine Anwaltsbeauftragung erforderlich, z.B. weil auf ein eigenes Forderungsschreiben nicht fristgerecht oder in nicht ausreichender Weise reagiert wurde und erheben Sie Ihre Ansprüche zu Recht, so sind in der Regel die Anwaltskosten zu ersetzen.
Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!