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Rechtsanwalt Michael Habeck


Flug » Nichtbeförderung / Überbuchung

3 Hilfe vom Anwalt, Ablauf und Kosten, Vorteil Anwalt

Natürlich stehen wir mit anwaltlichem Rat jederzeit zur Verfügung und vertreten betroffene Fluggäste gern.

Wie läuft die Bearbeitung ab?

Nutzen Sie das Kontaktformular - wir melden uns zügig bei Ihnen zurück und stimmen uns auf Basis Ihrer Angaben kostenfrei über das mögliche weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten ab. Meist ergibt sich bereits aus diesem Kontakt, ob eine Weiterverfolgung der Angelegenheit sinnvoll erscheint oder nicht.

Einigen wir uns über ein verbindliches Mandatsverhältnis lassen Sie mir bequem elektronisch, per Fax oder Post erforderliche Unterlagen wie Ticket, Bordkarten, Belege usw. sowie eine unterzeichnete Vollmacht (hier abrufbar) zukommen. Wir übernehmen dann insbesondere die Kommunikation mit der Gegenseite oder dem Gericht und fertigen die erforderlichen und zweckdienlichen Schriftsätze. Dabei stimmen wir uns laufend mit Ihnen ab und halten Sie über den Fortgang informiert.

Welche Anwaltsgebühren sind zu erwarten? Werden sie ersetzt?

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche rechtsanwaltlichen Tätigkeiten Gebühren in welchem Umfang anfallen. Maßgeblich ist in der Regel der Gegenstandswert.

Geht es z.B. nur um eine Ausgleichszahlung wegen einer unfreiwilligen Nichtbeförderung, so würde bei eingeforderten EUR 600,00 und bloßer außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit in der Regel eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 147,56 inklusive Umsatzsteuer anfallen. Würden lediglich EUR 250,00 verlangt werden, läge die Vergütung inklusive Umsatzsteuer bei EUR 83,54.

Aufgrund der vielen denkbaren Fallkonstellationen und der anzuwendenden Gebührentatbestände sind leider keine pauschalen Angaben zur Vergütung im Einzelfall zu machen, es kommt immer auf den ganz individuellen Sachverhalt an. U.U. besteht die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung über die Vergütung. Mitunter kann eine Erstberatung sogar kostenfrei erfolgen - sprechen Sie mich an.

Eine eigene Berechnung etwaig entstehender Kosten kann - unverbindlich - über diesen Kostenrechner vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich anfallenden Kosten aufgrund der genauen Umstände dennoch abweichen können. Gerne erteilen wir Auskunft zu individuell anfallenden Kosten.

Auch informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe und kümmern uns im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung um die Einholung einer Deckungszusage.

Erheben Betroffene ihre Ansprüche zu Recht und wurde die Anwaltsbeauftragung erforderlich, so hat die Gegenseite in der Regel die erforderlichen Anwaltskosten zu ersetzen. Achtung: Vielfach halten Gerichte die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht für erforderlich, wenn der Anspruch zunächst auch unproblematisch vom "juristischen Laien" selbst hätte geltend gemacht werden können. Daher kann es (muss aber nicht immer) sinnvoll sein, sich zunächst selbst an die Gegenseite zu wenden (siehe Ausführungen und Musterschreiben auf Seite 2).

Vorteil Anwalt

Nichtanwaltliche Mitbewerber bieten das bloße außergerichtliche Einfordern einer Ausgleichszahlung nur nach EU-Recht gegen Provision an. Das können Betroffene aber - ohne Provision zahlen zu müssen - auch selbst, siehe Ausführungen und Musterschreiben auf Seite 2. Muss schließlich ein Gericht bemüht werden, wird oftmals doch wieder auf einen Anwalt zurückgegriffen, der die Sache auch von Anfang an hätte betreuen können.

Eine umfassende außergerichtliche Betreuung können wir ebenso gewährleisten wie die Vertretung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Über wertvolles branchenspezifisches Wissen verfügen wir durch Tätigkeiten bei einer deutschen Fluggesellschaft und einer juristischen Ausbildung mit luftfahrtbezogenem Fokus.

Wenn Sie möchten: Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!