Pauschalreise » Kündigung/Rücktritt vor Reisebeginn
3 Hilfe vom Anwalt, Ablauf und Kosten
Selbstverständlich stehen wir mit anwaltlichem Rat jederzeit gerne zur Verfügung!
Wie läuft die Bearbeitung ab?
Nutzen Sie das Kontaktformular - wir melden uns zügig bei Ihnen zurück und stimmen uns auf Basis Ihrer Angaben kostenfrei über das mögliche weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten ab. Meist ergibt sich bereits aus diesem Kontakt, ob eine Weiterverfolgung der Angelegenheit sinnvoll erscheint oder nicht.
Einigen wir uns über ein verbindliches Mandatsverhältnis lassen Sie mir bequem elektronisch, per Fax oder Post erforderliche Unterlagen wie Reservierungs- oder Buchungsbestätigung, E-Mail-Kommunikation, Belege usw. sowie eine unterzeichnete Vollmacht (hier abrufbar) zukommen. Wir übernehmen dann insbesondere die Kommunikation mit der Gegenseite oder dem Gericht und fertigen die erforderlichen und zweckdienlichen Schriftsätze. Dabei stimmen wir uns laufend mit Ihnen ab und halten Sie über den Fortgang informiert.
Welche Anwaltsgebühren sind zu erwarten? Werden sie ersetzt?
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche rechtsanwaltlichen Tätigkeiten Gebühren in welchem Umfang anfallen. Maßgeblich ist in der Regel der Gegenstandswert.
Besteht z.B. Streit über Schadensersatz bis EUR 500,00, so würde bei bloßer außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit in der Regel eine Vergütung von insgesamt EUR 83,54 inklusive Umsatzsteuer anfallen. Bei einem Streitwert zwischen EUR 2.000,00 und EUR 3.000,00 läge die Gebühr für außergerichtliche Tätigkeit inklusive Umsatzsteuer normalerweise bei EUR 334,75.
Aufgrund der vielen denkbaren Fallkonstellationen und der anzuwendenden Gebührentatbestände sind leider keine pauschalen Angaben zur Vergütung im Einzelfall zu machen, es kommt immer auf den ganz individuellen Sachverhalt an. U.U. besteht die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung über die Vergütung. Mitunter kann eine Erstberatung sogar kostenfrei erfolgen - sprechen Sie mich an.
Eine eigene Berechnung etwaig entstehender Kosten kann - unverbindlich - über diesen Kostenrechner vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich anfallenden Kosten aufgrund der genauen Umstände dennoch abweichen können. Gerne erteilen wir Auskunft zu individuell anfallenden Kosten.
Auch informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe und kümmern uns im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung um die Einholung einer Deckungszusage.
Werden Ansprüche zu Recht erhoben und wurde die Anwaltsbeauftragung erforderlich (z.B. weil die Gegenseite nicht fristgerecht oder nicht ausreichend auf eine eigene Aufforderung reagiert), so hat die Gegenseite in der Regel die erforderlichen Anwaltskosten zu ersetzen.
Wenn Sie möchten: Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!
Alte Rechtslage - Änderungen aufgrund der Pauschalreise-Richtlinie werden nach einer Übergangszeit eingepflegt.