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Rechtsanwalt Michael Habeck


Versicherungen » Gepäckversicherung

3 Anwaltliche Hilfe, Ablauf und Kosten

Wie läuft die Bearbeitung ab?

Nutzen Sie das Kontaktformular - wir melden uns zügig bei Ihnen zurück und stimmen uns auf Basis Ihrer Angaben kostenfrei über das mögliche weitere Vorgehen und die zu erwartenden Kosten ab. Meist ergibt sich bereits aus diesem Kontakt, ob eine Weiterverfolgung der Angelegenheit sinnvoll erscheint oder nicht.

Einigen wir uns über ein verbindliches Mandatsverhältnis lassen Sie uns bequem elektronisch, per Fax, Post oder klassisch in einem vereinbarten Termin in unserer Kanzlei die erforderlichen Unterlagen wie Buchungsbestätigung, E-Mail-Kommunikation, Belege usw. zukommen. Auch benötigen wir eine Vollmacht (hier abrufbar).

Wir beraten Sie sodann und übernehmen insbesondere die Kommunikation mit der Gegenseite, dem Gericht oder sonstigen Beteiligten und fertigen die erforderlichen und zweckdienlichen Schriftsätze. Dabei stimmen wir uns laufend mit Ihnen ab und halten Sie über den Fortgang informiert.

Welche Anwaltsgebühren sind zu erwarten? Werden sie ersetzt?

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist der Gegenstandswert.

Besteht Streit z.B. über das Zustandekommen eines Reisevertrages bei dem ein Reisepreis zwischen EUR 500,01 und EUR 1.000,00, fällt bei bloßer außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit in der Regel eine Vergütung von EUR 147,56 inklusive Umsatzsteuer an.

Je höher der Gegenstandswert, desto höher fallen die Gebühren aus. Sie steigen jedoch im Verhältnis degressiv. Liegt der Gegenstandswert z.B. bei EUR 4000,00 fällt bei außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit eine Vergütung von EUR 413,64 inklusive Umsatzsteuer an. Bei einem doppelt so hohen Gegenstandswert bis EUR 8.000,00 verdoppelt sich die Vergütung nicht, sie läge vielmehr bei EUR 729,23 inklusive Umsatzsteuer.

Je nach Konstellation und insbesondere bei gerichtlicher Vertretung fallen weitere Gebühren an. Aufgrund der vielen denkbaren Fallkonstellationen und der anzuwendenden Gebührentatbestände sind leider keine pauschalen Angaben zur Vergütung im Einzelfall zu machen, es kommt immer auf den ganz individuellen Sachverhalt an. Unter Umständen besteht die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung über die Vergütung. Mitunter kann eine Erstberatung sogar kostenfrei erfolgen - sprechen Sie uns an.

Eine eigene Berechnung etwaig entstehender Kosten kann - unverbindlich - über diesen Kostenrechner vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich anfallenden Kosten aufgrund der genauen Umstände dennoch abweichen können. Gerne erteilen wir Auskunft zu individuell anfallenden Kosten.

Auch informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe.

Im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns kostenfreie um die Einholung einer Deckungszusage.

Werden Ansprüche zu Recht erhoben und wurde die Anwaltsbeauftragung erforderlich (z.B. weil die Gegenseite nicht fristgerecht oder nicht ausreichend auf eine eigene Aufforderung reagiert), so hat die Gegenseite in der Regel die erforderlichen Anwaltskosten zu ersetzen.

Wenn Sie möchten: Nutzen Sie das folgende Kontaktformular. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück!